Führerscheinentzug aufgrund von Verkehrsverstößen

Das Punkte-System im Fahrerlaubnisrecht ist ein Regelsystem, mit dem Verkehrsverstöße sanktioniert werden – wann kommt es zu einer MPU wegen Punkten?

Im Jahr 2013 wurde das neue Punktesystem eingeführt,  seit dem 01. Mai 2014 gilt –  ein Aufruf zur MPU ist bereits bei 8 Punkten  (oder schon vorher) möglich.

Punkte bekommt man wegen Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz, der mit Punkten belastete Inhaber eines Führerscheins erhält einen Eintrag im Fahreignungsregister.

Beispiele:

3 Punkte:            für alle Straftaten sofern bei der Entscheidung der Führerschein entzogen oder eine isolierte Sperre verhängt wird (z. B. Drogen- und Alkoholfahrten mit Gefährdung)

2 Punkte:            für alle Straftaten, ohne dass die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre verhängt wird (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 41 km/h, Drogen- und                            Alkoholfahrten     ohne Gefährdung)

1 Punkt:               für alle übrigen, die Verkehrssicherheit beeinträchtigenden    Ordnungswidrigkeiten (z. B. Handy am Steuer, Rot über die Ampel, Tempodelikte bis max 40 km/h zu schnell)

BEI 8 ODER MEHR PUNKTEN WIRD DIE FAHRERLAUBNIS ENTZOGEN UND ES KOMMT EINE MPU AUF SIE ZU.

Wer jedoch annimmt eine „Punkte-MPU“ sei, verglichen mit Drogen- oder Alkoholdelikten, harmlos – der irrt. Hier ist der Veränderungsprozess sehr viel schwieriger nachweisbar, die Delikte werden häufig verharmlost und die individuellen Hintergründe sind oft erst nach langwierigen Gesprächen herauszuarbeiten. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung auf Ihre MPU wegen Punkten, Straftaten oder erhöhtem Aggressionspotential.
Wenden Sie sich frühzeitig an uns, um ein Scheitern und damit unnötige Kosten zu vermeiden. Kommen Sie in eine unserer Praxen in Hof, Bamberg, Obergünzburg, Lauf a. d. Pegnitz, Seligenstadt und Hünstetten oder wir kommen bequem per Skype/ Facetime oder ganz persönlich zu Ihnen nach Hause.

 

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